Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung beinhaltet gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Aspekte des pflegerischen Handelns.
Dabei erwerben Sie unter anderem folgende Kompetenzen:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfes und Planung der Pflege
- Steuerung, Organisation und Gestaltung des Pflegeprozesses
- Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
- Unterstützung der zu pflegenden Menschen bei der Erhaltung der eigenständigen Lebensführung
- Einleiten lebenserhaltender Sofortmaßnahmen in akuten Notfallsituationen
- Zusammenarbeiten im multidisziplinären Team
Berufspraktische Ausbildung
Für die Pflegeausbildung benötigen Sie einen Träger der praktischen Ausbildung. Dieser kann sein:
- ein Krankenhaus
- eine stationäre Pflegeeinrichtung (z. B. ein Altenpflegeheim) oder
- ein ambulanter Pflegedienst
Die gewählte Einrichtung schließt mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.
Der Vertrag enthält die Berufsbezeichnung, welche Sie erwerben und den gewählten Vertiefungseinsatz:
- stationäre Akutpflege
- stationäre Langzeitpflege
- ambulante Akut-/Langzeitpflege
- ambulante Akut-/Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege
- pädiatrische Versorgung oder
- psychiatrische Versorgung
Der generalistische Abschluss wird auch automatisch EU-weit anerkannt.
Haben Sie sich für einen Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege, ambulanten Akut-/Langzeitpflege oder pädiatrischen Versorgung entschieden, können Sie sich im letzten Ausbildungsjahr auch für eine Neuausrichtung entscheiden.
Prüfungen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine sogenannte „Zwischenprüfung“ als Kenntnisprüfung durchgeführt. Die Ausbildung kann davon unabhängig fortgesetzt werden. Bei Bedarf werden entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet.
Die staatliche Abschlussprüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung legen die Auszubildenden an der Pflegeschule ab.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zweistündigen Klausuren. Der mündliche Teil der Prüfung dauert nach einer angemessenen Vorbereitungszeit zwischen 30 und 45 Minuten.
Die praktische Prüfung wird in der Regel bei der Einrichtung abgelegt, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.
Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 21.Februar 2020
Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Lehrplan für die Berufsfachschule für Pflegeberufe
Alle relevanten Gesetze zu den Pflegeberufen, zur Ausbildung und zur Prüfung finden Sie hier.